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Informationen zur Grundpreisangabe

Sehr geehrter Kunde

Wir sind gesetzlich verpflichtet bei angebotenen Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche neben dem Endpreis auch den Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile anzubieten (Grundpreis) (siehe §2 1Satz 1 PAngV).

Die Mengeneinheit für den Grundpreis ist jeweils 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter der Ware.

Bei Waren, deren Nenngewicht oder Nennvolumen üblicherweise 250gr oder Mililiter nicht übersteigt, dürfen als Mengeneinheit für den Grundpreis 100mg oder Milliliter verwendet werden.

(§2 Absatz 3 Satz 1 und 2 PAngV )

Die vollständige Grundpreisregelung können Sie Hier abrufen.

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