Produktbeschreibung:
Aktivierter Sauerstoff für Aquarien.
Zur Befüllung der Söchting-Oxydatoren. Dosierung gemäß Anleitung.
OXYDATOR-Lösung
Für Wasserperoxidlösungen mit einem Massengehalt von mehr als 12% gelten spezielle Abgabenbestimmungen der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV).
Daher dürfen wir diese Lösungen an Endverbraucher nur noch zur Selbstabholung anbieten!
Die Söchting OXYDATOR-Lösungen gibt es in unterschiedlichen Konzentrationen, 3%, 6%, 19,9% (reizend) und 30% (ätzend, gesundheitsschädlich).
Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen!
Diese sind speziell stabilisiert und hergestellt für den ausschließlichen Gebrauch in Söchting-OXYDATOREN. Dies ist auf den Etiketten vermerkt. Der ordnungsgemäße Betrieb der OXYDATOREN wird auch nur bei Verwendung dieser Lösungen und Konzentrationen garantiert.
Die letzte Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung betrifft leider auch Wasserstoffperoxid-Lösungen über einem Massegehalt von 12%. Das heißt nun, bei der Abgabe von 19,9 und 30%iger OXYDATOR-Lösung muss der Kunde sich beim Kauf in ein Abgabebuch des Händlers eintragen, wie z.B. bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln, Tierarznei etc. Dies hat der Gesetzgeber vorgeschrieben!
Sie können die 19,9 und 30 %igen Oxydator-Lösungen bei uns bestellen, wir vereinbaren dann mit Ihnen einen Abholtermin.
Hierfür gelten folgende Bestimmungen:
- Sie weisen durch ein amtliches Dokument (z.B. Personalausweis) Ihre Volljährigkeit nach (Vorgabe lt. § 3 Abs, 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 ChemVerbotsV)
- Sie bestätigen uns schriftlich, das Sie als Endabnehmer die Wasserstoffperoxidlösung nur in erlaubter Weise verwenden (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 ChemVerbotsV)
- Wir verpflichten uns zur Führung eines Abgabebuches, in dem folgende Angaben festzuhalten sind:
- Name und Anschrift des Erwerbers
- Art, Menge und Verwendungszweck des betreffenden Produktes
- Datum der Abgabe
- Name des Abgebenden
- Sie bestätigen uns im Abgabebuch den Empfang des Produktes durch Ihre Unterschrift. Wir verpflichten uns zur Aufbewahrung des Abgabebuches für mindestens 5 Jahre nach der letzten Eintragung (§ 3 Abs. 3 ChemVerbotsV).
Ausverkauf; noch 6 Stück vorhanden
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